Am 16.01.2020 durften die Teilnehmenden des Schwerpunktbereichs 4 (Strafverfolgung und Strafverteidigung) Herrn Matthias Koller im Rahmen eines forensisch-psychiatrischen Kolloquiums an der Juristischen Fakultät willkommen heißen. Herr Koller ist Vorsitzender Richter am Landgericht Göttingen und unter anderem mit der Maßregelvollstreckung betraut.
Zur Einführung wurde den Studierenden ein Überblick über die verschiedenen Maßregeln der Besserung und Sicherung gegeben. Anhand diverser Statistiken wurde vorgestellt, wie viele Menschen in Deutschland im Rahmen des Maßregelvollzugs untergebracht sind. Schon an dieser Stelle zeigte sich, dass die Bedeutung der Maßregeln nicht zu unterschätzen ist. Sodann beschrieb Herr Koller den Unterschied zwischen Vollstreckung und Vollzug der Maßregeln und welche verschiedenen Aufgaben sich in der Praxis ergeben. So wurde beispielsweise die Frage aufgeworfen, ob Schokoladenweihnachtsmänner im Maßregelvollzug verantwortet werden können aber auch, unter welchen Voraussetzungen Untergebrachte fixiert werden dürfen. Es wurde beschrieben, wie lange die Betroffenen im Durchschnitt untergebracht sind und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Untergebrachten entlassen werden können oder der Maßregelvollzug aufrechterhalten werden muss. Hier war auffällig, wie sehr der Bereich durch höchstrichterliche Rechtsprechung geprägt ist. Dann zeigte Herr Koller, welche Schwierigkeiten die zu treffenden Prognosen im Maßregelvollzug mit sich bringen und dass die Sicherung der Allgemeinheit nicht zuletzt ein rechtspolitisches Thema ist. Abschließend wurde die Legalbewährung nach dem Vollzug der unterschiedlichen Maßregeln mit der Legalbewährung nach dem Vollzug einer Freiheitsstrafe verglichen und die Teilnehmenden bekamen die Gelegenheit, ihre Fragen an Herrn Koller zu richten.
Wir bedanken uns recht herzlich bei Herrn Koller für einen sehr spannenden und lehrreichen Gastvortrag.
Verfasst von Jacqueline Fischer.
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